Das Kleingedruckte

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

0. Anwendungsbereich

0.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen  Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt)  handelt. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.

0.2
Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln. 

0.3
Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Konzeptionelle, gestalterische und textliche Leistungen

1.1
Jeder erteilte Auftrag über konzeptionelle, gestalterische und textliche Leistungen ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist.

1.2
Sämtliche konzeptionellen, gestalterischen und textlichen Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3
Alle Entwürfe, Texte und sämtliche konzeptionellen Leistungen, bei denen Nicole Heibrok oder BRANDWERT als Urheberin in Erscheinung tritt, dürfen ohne ihre ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.

1.4
Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.

1.5
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Beratungsleistungen

1.6
Wurde der Auftrag über Beratungsdienstleistungen erteilt, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

Die Vertragsparteien sind sich außerdem darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht von Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT auch dann nichts ändert, wenn diese sich zu einer schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien, Status oder Ähnlichem verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien, Status und dergleichen stellen insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen.

2. Vergütung

2.1
Entwürfe, Texte und Konzeption bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Honorartabelle des Fachverbandes Freier Werbetexter FFW, der Vergütungsempfehlung der Allianz Deutscher Designer sowie der Honorarempfehlungen des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater e.V., sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Konzeption und/oder Entwürfe und/oder Texte geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.3
Werden Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4
Beratungsleistungen sowie die Anfertigung von Entwürfen, Texten, Konzepten und sämtliche Tätigkeiten, die Nicole Heibrok und BRANDWERT für den Auftraggeber erbringen, hier insbesondere auch das begleitende Projektmanagement, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Vergütung nach Ablieferung des Werkes bzw. am Ende der Beratung in Rechnung gestellt. Sie ist ohne Abzug zahlbar innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, übersteigt das Auftragsvolumen die Gesamtsumme von 2.000,–€, sieht das Angebot eine Teilvergütung vorab vor oder erfordert der Auftrag von Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% bei Ablieferung.

3.2
Mit Zahlung der Rechnung durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.

3.4
Bei Zahlungsverzug kann Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

3.5
Nicole Heibrok behält sich das Recht vor, vereinbarte Nutzungsrechte auszusetzen oder ganz zurückzuziehen, solange ein Werk nicht vollständig vergütet ist. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars gilt das vereinbarte Nutzungsrecht als nicht erteilt.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten, Konzeption und Slogans sind einmalig kostenlos. Werden nach der ersten Korrektur weitere Sonderleistungen erbracht, werden sie dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

4.2
Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Nicole Heibrok entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3
Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1
An Entwürfen, Texten und Konzeption werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen.

5.2
Die Versendung aller Leistungen und Arbeiten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

6. Lieferung

6.1
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Nicole Heibrok ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommt BRANDWERT mit Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann vom Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

6.2
Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen haben Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Haus oder im Betrieb eines Kooperationspartners nicht zu vertreten, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel, fehlerhaftes Rohmaterial sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen.

6.3
Nach der Fertigstellung von Aufträgen werden nur die bestellten Endprodukte geliefert. Ein Eigentumsrecht des Auftraggebers an Zwischenprodukten (wie Konzeptpapieren, Zeichnungen, Zwischenkopien oder digitale Daten) besteht nur, wenn dies in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesen wurde.

6.4
Betriebsstörungen – sowohl bei BRANDWERT als auch bei einem oder mehreren Kooperationspartnern, sofern involviert, – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, sowie andere Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Sie befreien Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT nur von der Einhaltung der Liefertermine. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster

7.1.
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Nicole Heibrok Korrekturmuster vorzulegen.

7.2
Die Überwachung der Produktion durch Nicole Heibrok oder BRANDWERT erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung.

7.3.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber BRANDWERT mindestens vier einwandfreie Belege unentgeltlich. Nicole Heibrok ist berechtigt, diese Belegmuster sowie Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt auch für ausschließlich digital vorliegende Werke wie z.B. Webseiten oder Werbemittel in rein elektronischen Formaten, die Nicole Heibrok ebenfalls zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden darf.

8. Mängelrügen

8. 1
Der Auftraggeber hat die gelieferten Arbeiten sowie zur Korrektur übersandte Produkte in jedem Fall zu prüfen. Nach schriftlicher oder mündlicher Freigabe der Arbeiten durch den Auftraggeber und wenn sich dieser eine etwaige Mängelbeseitigung bei Freigabe nicht vorbehält, erlöschen die Mängelbeseitigungsansprüche und die darauf basierenden etwaigen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

8.2
Für mangelhafte Leistungen leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder Nachbesserung. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Ansprüchen des Auftraggebers. Eine mangelhafte Leistung ist binnen 14 Tagen nach Auslieferung an BRANDWERT zurückzusenden, zur Vermeidung unnötiger Kosten jedoch nur nach der ausdrücklichen Zustimmung durch Nicole Heibrok.

9. Haftung

9.1
Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der abgelieferten Arbeiten; dies gilt ebenso für deren Schutzfähigkeit.

9.2
Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Leistungen beteiligter Dienstleister und Kooperationspartner gegenüber dem Auftraggeber wird keine Haftung übernommen.

9.3
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe ganz oder in Teilen an Nicole Heibrok bzw. BRANDWERT, stellt er sie von der Haftung frei.

9.4
Für sämtliche Inhalte, die der Auftraggeber an BRANDWERT sendet, ihr überlässt oder zur Veröffentlichung durch BRANDWERT oder durch Dritte freigibt, ist der Auftraggeber allein verantwortlich und übernimmt hierfür die Haftung in vollem Umfang. Weder Nicole Heibrok noch BRANDWERT ist verpflichtet, diese fremden Inhalte zu überprüfen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Legalität der Inhalte.

10. Schlussbestimmungen

10.1
Erfüllungsort ist die Hansestadt Hamburg.

10.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit dieser verfolgten wirtschaftlichen Zweck weitestmöglich verwirklicht.

10.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil; die mit BRANDWERT getroffenen Vereinbarungen werden von diesen grundsätzlich nicht berührt.

10.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: November 2023